Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
STEFANIE LÜPKE

Meine Praxis in Hamburg- Lurup ist eine Privatpraxis. Für die Übernahme der Kosten beachten Sie bitte Folgendes:

Gesetzliche Krankenversicherungen: Ich habe für den Praxisstandort in Hamburg-Lurup leider keine Abrechnungsberechtigung für die gesetzlichen Krankenkassen. In Ausnahmefällen können Patienten der gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (nach §13 Abs. 2 SGB V) beantragen. Dies ist zwar oft ein mühsamer Weg, aber ich berate Sie gerne dazu und unterstütze Sie bei der Beantragung. Das Erstgespräch muss ich gesetzlich Versicherten privat in Rechnung stellen (100,55€; Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

Private Krankenversicherung: Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der privaten Krankenversicherungen. Bitte erkundigen Sie sich vorab über Ihren Tarif und die dazugehörigen Antragsmodalitäten. Ich berechne den 3,0-fachen Steigerungssatz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (131,10€). Bei besonders komplexen Störungsbildern und Behandlungsanforderungen kann der 3,5-fache Steigerungssatz angewandt werden (153,-€).

Beihilfe: Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Antragsmodalitäten. Ich berechne den 3,0-fachen Steigerungssatz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (131,10€). Bei besonders komplexen Störungsbildern und Behandlungsanforderungen kann der 3,5-fache Steigerungssatz angewandt werden (153,-€)

 

Selbstzahler: Sie können die Kosten für die Behandlung Ihres Kindes auch selbst tragen. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Ich berechne den 3,0-fachen Steigerungssatz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeu-ten (131,10€). Bei besonders komplexen Störungsbildern und Behandlungsanforderungen kann der 3,5-fache Steigerungssatz angewandt werden (153,-€).